Über 50 Prozent ist der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen an den Stromkosten, rund 25 Prozent sind es beim Erdgas. Vor allem für Unternehmen im produzierenden Bereich hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für Entlastungen und Ausnahmeregeln geschaffen. Loewe.One spürt diese Einsparpotentiale für Sie auf.
WISSENSWERTES ZU STEUERN UND ABGABEN
- Begrenzung der EEG-Umlage
Über die „Besondere Ausgleichsregelung“ nach dem EEG-Gesetz haben stromintensive Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Gerne informieren wir Sie über alle Rahmenbedingungen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
- Reduzierte Konzessionsabgabe Strom
Sondervertragskunden können über 95% bei der Konzessionsabgabe sparen. Möglich wird dies mit einem intelligenten Stromzähler auch bei Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh.
- Reduzierte Konzessionsabgabe Erdgas
Unternehmen, die nicht im Rahmen der Grund- bzw. Ersatzbesorgung beliefert werden, können von einer reduzierten Konzessionsabgabe profitieren. Auch hier kümmern wir uns gerne für Ihr Unternehmen um die nötigen Modalitäten.
- Entlastung Stromsteuer
Für bestimmte Unternehmenszwecke, wie beispielsweise energieintensive Prozesse, im produzierenden Gewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft, sind Befreiungen sowie Ermäßigungen bei der Stromsteuer möglich. Nötig ist dafür eine förmliche Einzelerlaubnis Ihres zuständigen Hauptzollamtes, bei deren Beantragung wir Sie im Einzelfall gerne unterstützen.
- Entlastung Energiesteuer
Auch bei der Energiesteuer sind für einige Unternehmenszwecke Entlastungen möglich. Hier beraten wir Sie ebenfalls gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung, um die Abgabenlast Ihres Unternehmens möglichst niedrig zu gestalten.